I. AGB - Loyalty
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Loyalty der wb compagnie GmbH, Dr.-Georg-Schäfer-Str. 30, 93437 Furth im Wald („WBC“) mit Unternehmern („Kunde“). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Diese AGB gelten auch dann, wenn WBC in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden ein Geschäft vorbehaltlos ausführt.
„Leistungszeitraum“ bestimmt die Dauer der Beauftragung der WBC durch den Kunden.
„Treueprogramm“ ist ein Kundenbindung- und Vertriebsprogramm. Im Wege von Treueprogrammen können Verbraucher (im Regelfall Kunden von Supermärkten oder Tankstellen) abhängig vom Wert ihrer Einkäufe Treuepunkte sammeln und durch deren Einlösung für das Treueprogramm speziell ausgewählte Waren direkt beim Handelspartner rabattiert einkaufen.
„Handelspartner“ ist der Vertragspartner (natürliche oder juristische Person) des Kunden, welcher mit diesem in vertraglichen Beziehungen über die Durchführung eines Treueprogramms steht, regelmäßig ein Unternehmen aus dem Lebensmitteleinzelhandel (Supermärkte) oder Mineralölsektor (Tankstellen).
„Treueprodukte“ sind die Waren, welche Gegenstand des Treueprogramms sind und vom Kunden an den Handelspartner zum Verkauf an Verbraucher zur Verfügung gestellt werden.
„WBC POS-Material“ sind Werbeunterlagen, Broschüren, Fotografien und ähnliches, die WBC im Auftrag den Kunden für die Durchführung eines Treueprogramms für den Kunden erstellt.
3.1 WBC bietet seinen Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Treueprogrammen an. Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen von WBC ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Angebote von WBC.
Gegenstand der Dienstleistungen können insbesondere sein:
- Konfiguration von Absatzprognosen
- Erstellung von WBC POS-Material (Layout, Gestaltung, Konzeption)
- Konzept- und Programmvorstellung
- Abstimmung von Projektarbeiten
- Zusammenstellung von Warenportfolios
- Erstellung von Zeitplänen
- Erstellung von Lieferplänen
- Konfektionierung und Versand von POS-Material
- Reportings
3.2 Soweit WBC zumindest auch mit der Vermittlung von Geschäften in Form von Treueprogrammen beauftragt ist, gilt dies als eigenständiges Rechtsverhältnis. Insoweit gilt für ein solches Handelsvertreterverhältnis der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag vorrangig vor den Regelungen dieser AGB. Dies gilt insbesondere für die bei der Vermittlungstätigkeit anfallenden Provisionsansprüche.
3.3 WBC ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte als Erfüllungsgehilfen einzuschalten.
3.4 WBC ist nicht als Speditions- oder Transportunternehmen tätig.
4.1 Angebote von WBC gelten als freibleibend. Die Angebote von WBC sowie Werbematerialien jeder Art von WBC stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.
4.2 Der Vertrag über die im Angebot genannten Leistungen zwischen WBC und dem Kunden kommt erst dadurch zustande, dass WBC das vom Kunden akzeptierte Angebot ausdrücklich annimmt oder dem Auftrag durch Erbringung der geschuldeten Leistung tatsächlich entspricht.
5.1 Umfasst der Auftrag die Versendung von Waren, so ist ausschließlich der Kunde für die vorherige und rechtzeitige Beschaffung verantwortlich. Für den Transport gelten unsere AGB für Speditionsleistungen sowie ergänzend der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2019 (ADSp 2019).
5.2 Treueprodukte bleiben im Eigentum des Kunden. Das Eigentum geht im Falle der Auslieferung durch WBC an den Handelspartner ausschließlich nach den Regelungen des zwischen Kunde und Handelspartners geschlossenen Vertrages über.
5.3 Der Kunde versichert, hinsichtlich der Treueprodukte sämtliche erforderliche Zollerklärungen erstellt sowie die Zollformalitäten erledigt zu haben. WBC übernimmt keine Haftung für die Inanspruchnahme durch Zoll- und Einfuhrbehörden und erbringt – sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist - keine mit Zoll- oder Einfuhrbehörden verbundenen Dienstleistungen. Sollte WBC von Zollbehörden in Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde WBC von diesen Ansprüchen vollumfänglich frei.
5.4 WBC schuldet nicht die Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Adress- oder Lieferdaten, insbesondere nicht auf deren Richtigkeit. Soweit WBC offensichtliche Fehler bekannt werden, wird WBC den Kunden hierüber jedoch informieren.
5.5 Der Kunde wird WBC jegliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitstellen. Für deren Inhalte, Rechtmäßigkeit sowie deren rechtzeitige Bereitstellung ist allein der Kunde verantwortlich. WBC übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, welche durch eine verspätete Bereitstellung verursacht wurden.
6.1 WBC erstellt Reportings und Abschlussreportings entsprechend der Beauftragung.
6.2 Die Übermittlung der Reportings und des Abschlussreportings erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.
7.1 Soweit nicht anders vereinbart, räumt WBC dem Kunden an dem WBC POS-Material ein einfaches, örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht zu dem im Angebot bezeichneten Zweck (z.B. POS Material für die Nutzung für ein konkretes Treueprogramm) ein. Das Nutzungsrecht ist für die Dauer bis ein Jahr nach Beendigung des jeweiligen Treueprogramms beschränkt. Jedes über das vereinbarte Nutzungs- und Verwertungsrecht hinausgehende Recht (z.B. Verwertung in anderen Medien, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung) ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung von WBC.
7.2 WBC schuldet nicht die Herausgabe von Rohdaten oder veränderbaren Dateien.
8.1 WBC haftet ohne vertragliche Beschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen:
(i) für Schäden, die auf einer Verletzung einer von WBC übernommenen Garantie beruhen;
(ii) wegen Vorsatzes;
(iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von WBC oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WBC beruhen;
(iv) für andere als die unter Ziffer (iii) aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WBC oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WBC beruhen;
8.2 In anderen als den in § 11.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von WBC auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch WBC oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgeholfen von WBC beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).
8.3 In anderen als den in § 11.1 und § 11.2 ausgeführten Fällen ist die Haftung von WBC wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4 WBC haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Treueprogramms.
8.5 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der WBC.
8.6 Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Als solche Leistungshindernisse gelten höhere Gewalt (auch Pandemien), Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, Streiks und Aussperrungen, Blockade von Beförderungswegen sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse.
9.1 Das vom Kunden an WBC zu Zahlende Entgelt richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen, hilfsweise nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste von WBC für die entsprechende Dienstleistung. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Steuern (beispielsweise Umsatzsteuer sofern anwendbar) in der jeweils geltenden Höhe.
9.2 Rechnungen von WBC sind innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Werden gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum keine schriftlichen und begründeten Einwände des Kunden erhoben, gilt die Rechnung als genehmigt.
9.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann WBC Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz der EZB fordern. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist WBC berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Geschäftes bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände einzustellen bzw. zurückzustellen.
10.1 Bei Zahlungsverzug hat WBC das Recht, nach Ablauf der ersten Mahnung die Vertragsbeziehung zum Kunden fristlos zu kündigen und jede weitere Leistung einzustellen.
10.2 In diesem Fall steht WBC ein Schadensersatzanspruch für den dadurch entstandenen Schaden in Höhe von 25% des vertraglichen Entgeltes zu. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
11.1 Die Parteien werden sämtliche ihnen im Zusammenhang mit Erfüllung dieses Vertrages zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim halten.
Hierzu gehören in jedem Fall von WBC bereitgestellte Kalkulationen sowie deren Grundlagen.
11.2 Soweit im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden, werden die Parteien hierfür eine separate Vereinbarung entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen abschließen.
Zur Verwendung personenbezogener Daten wird im Übrigen auf die Datenschutzerklärung von WBC verwiesen.
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von WBC ist seitens des Kunden nur mit nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
WBC ist dazu berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen (z.B. Veröffentlichung des Logos auf der Homepage etc.).
14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
14.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, alle Erklärungen, Vereinbarungen, Änderungen und sonstige Angaben und Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail, Fax). Mündliche getroffene Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von WBC mindestens in Textform bestätigt wurden. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.
14.3 Im Falle von Widersprüchen von Angebot von WBC und diesen AGB gehen die Regelungen des Angebotes von WBC vor.
14.4 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Pflichten von WBC ist der Sitz von WBC.
14.5 Die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung zwischen WBC und dem Kunden bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht.
14.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von WBC. WBC kann gegen Kunden jedoch auch an jedem anderen zuständigen Gericht klagen.
II. AGB - Verkaufsbedingungen und Logistik
1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den Erwerb von Waren sowie der Erbringung von Logistikleistungen zwischen Ihnen als Käufer bzw. Auftraggeber und dem Verkäufer bzw. Auftragnehmer Fa. wb compagnie GmbH, Dr.-Georg-Schaefer-Str. 30, 93437 Furth im Wald. Andere Bedingungen als diese, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn der Verkäufer diese nicht ausdrücklich in anderer Form zurückgewiesen hat. Der Käufer erkennt durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Ware diese Bedingungen, auch für alle zukünftigen Geschäfte, an.
1.2 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande und richtet sich nach diesen Verkauf- und Lieferbedingungen.
1.3 Die in den Verkaufsunterlagen oder mit dem Angebot des Verkäufers gemachten Angaben – wie z. B. Beschreibungen, Zeichnungen oder Abbildungen – dienen nur der Beschreibung des Liefergegenstandes und sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen in Design und Farbstellung behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.
2.1 Mündliche Absprachen oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellmenge ohne Benachrichtigung des Käufers in zumutbarem Rahmen nach oben oder unten den genormten Verpackungseinheiten des Verkäufers anzupassen.
2.3 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind und der Käufer dem Verkäufer alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
2.4 Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe und sonstige außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegende und von dem Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse entbinden den Verkäufer für die Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Käufer in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als drei Monate, ist die Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.5 Ist der Käufer dem Verkäufer aufgrund Annahmeverzugs schadensersatzpflichtig, so kann der Verkäufer eine Pauschale in Höhe von 30 % des Nettoverkaufspreises verlangen; dem Käufer bleibt vorbehalten, in jedem Einzelfalle nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
2.6 Ist Abholung vereinbart, so erfolgt bei Nichteinhaltung des Abholtermins die Einlagerung der Ware auf Kosten sowie auf Gefahr des Käufers.
2.7 Die Gefahr für die Waren geht mit deren Übergabe an die Post oder den Transportunternehmer auf den Käufer über, unabhängig davon, ob frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder das Eigentum bereits auf den Käufer übergegangen ist. Auch bei Versand durch eigene Mitarbeiter des Verkäufers findet der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware statt.
2.6 Lieferungen erfolgen unversichert. Die Kosten einer vom Käufer gewünschten Versicherung gehen zu dessen Lasten.
2.7 Teillieferungen sind zulässig.
3.1 Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tage des Auftragseingangs gültigen Preisen laut neuester Preisliste des Verkäufers zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe.
3.2 Die Preise des Verkäufers gelten bis € 250 netto ab Lager und ab € 250 netto frei Haus. Für Textilien gelten die Preise des Verkäufers netto ab Lager. Für Textil-Bestellungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innerhalb des Vororderzeitraums gelten die Preise netto frei Haus, bei Nachbestellungen gelten die Preise bis € 150 netto ab Lager und ab € 150 netto frei Haus.
4.1 Die Rechnungen des Verkäufers werden innerhalb 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Käufers gelten erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer die Zahlung erhalten hat. Für Sonderposten, Werbemittel und sonstige nicht in der aktuellen Preisliste enthaltene Artikel und Leistungen gilt als Zahlungskondition ausschließlich „netto, sofortige Kasse“.
4.2 Bei Zahlung über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredereabkommen, gilt die Ware erst dann als vollständig bezahlt, wenn die Zahlung selbst bei uns eingegangen ist.
4.3 Der Verkäufer nimmt Schecks nur erfüllungshalber und kosten- und spesenfrei an. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Zahlungsarten auszuschließen. Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Käufers. Für Wechsel berechnet der Verkäufer die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen.
4.4 Zur Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.5 Alle Forderungen des Verkäufers werden sofort zur Zahlung fällig, bei vereinbarten Ratenzahlungen werden offenstehende Restzahlungsansprüche sofort und in voller Höhe fällig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder dem Verkäufer nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird. Der Verkäufer ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Liefermengen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung(en) oder Sicherheitsleistungen zu erbringen. Hat der Käufer die Vorauszahlung(en) nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt dem Verkäufer unbenommen.
4.6 Unsere Angestellten oder Vertreter haben keine Inkassovollmacht, es sei denn, dass hierfür unser schriftlicher Auftrag vorliegt.
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
5.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
5.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
5.5 Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiter zu verwerten; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verwertet worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt, unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außer-gerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) gestellt ist, kein Scheck- oder Wechselprozess oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Eingang erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Einziehungsberechtigung bezieht sich auf die gesamte Saldoforderung. Zu anderen Verfügungen über gelieferte Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
5.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Als realisierbarer Wert sind, sofern der Käufer nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert der Vorbehaltsware nachweist, die Einkaufspreise des Käufers oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware die Herstellungskosten des Sicherungsgutes bzw. des Miteigentumsanteils anzusetzen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
5.7 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts sorgfältig zu behandeln. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Rechnungswerts der Ware ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
Soweit dem Käufer eine Möglichkeit zur Retoure der Ware bzw. eines Teils der Ware eingeräumt ist, hat er die Ware frei Haus Furth im Wald an uns zurückzusenden.
7.1 Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und dem Verkäufer Mängel unverzüglich anzeigt. Wir leisten für Mängel an der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr und Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.3 Der Käufer muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. § 377 HGB bleibt unberührt.
7.4 Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
7.5 Rechte wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 3 dieser Klausel).
7.6 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7.7 Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
7.8 Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
7.9 Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7.10 Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt 12 Monate.
7.11 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 8 etwas anderes vorsieht.
8.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragsverpflichtung nicht.
8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
8.3 Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
8.4 Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.
Wir arbeiten in Logistik-Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017).
Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach §431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadensfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Million bzw. 2,5 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.
Transport- und Handlingsschäden, soweit durch die wb compagnie GmbH verursacht, sind durch diese nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 –, versichert. Dies gilt nicht für Schäden, die außerhalb unseres unmittelbaren Gewahrsams entstanden sind oder bereits bestanden haben. Ebenso wird für verdeckte Schäden an Waren und Produkten keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die im Gewahrsam eines Geschäftspartners zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrags oder bei Empfängern von Waren entstanden sind.
Unsere Firmengebäude und Lagerhallen sind gegen Elementarschäden, Sturm, Hagel, Wasserschaden versichert.
Die an uns übergebenen Waren lagern auf Risiko des jeweiligen Kunden.
Auf Kundenwunsch können wir die Waren wie folgt eindecken:
Gütergruppe A
Normale Industrie- und Handelsgüter ohne erhöhte Bruch- und Diebstahlgefahr
Prämiensatz pro Monat 0,04% vom Warenwert, mind. 2,50 EUR je Lagerung/ Monat
Gütergruppe B
Lebens- und Genussmittel, Bekleidung aller Art, Lederwaren, Schuhe
Prämiensatz pro Monat 0,06% vom Warenwert, mind. 2,50 EUR je Lagerung/ Monat
Gütergruppe C
Feinmechanische- und optische Güter, Elektrogeräte aller Art – soweit sie nicht vom Versicherungsschutzausgeschlossen sind, bruchgefährdete Güter (Glas, Porzellan, Keramik usw.), Flüssigkeiten aller Art, sowie besonders diebstahlgefährdete Güter.
Prämiensatz pro Monat 0,08% vom Warenwert, mind. 2,50 EUR je Lagerung/ Monat
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendungen.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
10.4 Warensendungen, Reklamationen und Reparaturen sind ausschließlich zu senden an:
wb compagnie GmbH
Dr.-Georg-Schäfer-Str. 30
93437 Furth im Wald
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